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Hundeschulen gibt es mittlerweile mehr wie Sand am Meer. Nach wie vor gibt es keine einheitlichen Regelungen bzw. Ausbildungen um eine Hundeschule zu betreiben. Lediglich eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG ist deutschlandweit erforderlich, wofür es jedoch keine einheitlichen Umsetzungsrichtlinien gibt. So ist die Erlaubniserteilung von Bundesland zu Bundesland verschieden und von den jeweiligen Veterinärämtern abhängig.