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01.06.2020

Hundeschulen gibt es mittlerweile mehr wie Sand am Meer. Nach wie vor gibt es keine einheitlichen Regelungen bzw. Ausbildungen um eine Hundeschule zu betreiben. Lediglich eine Erlaubnis nach  § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG  ist deutschlandweit erforderlich, wofür es jedoch keine einheitlichen Umsetzungsrichtlinien gibt. So ist die Erlaubniserteilung von Bundesland zu Bundesland verschieden und von den jeweiligen Veterinärämtern abhängig. 

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